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Haftung für Mitreiter

Recht gehabt - Kolumne von Pferderechtsanwältin Dr. Nina Ollinger

Hafte ich als Pferdeeigentümer für meinen Mitreiter? Erfahren Sie, worauf bei Mitreitern, Probereiten, Fachkunde und minderjährigen Mitreitern rechtlich zu achten ist.

Haftung für Mitreiter: Hafte ich als Pferdeeigentümer für meinen Mitreiter oder meine Mitreiterin? Diese Frage stellt sich in der Praxis häufig, wenn jemand regelmäßig auf dem eigenen Pferd mitreiten soll.

Gerade bei Mitreitern ist entscheidend, ob bloß eine Nutzung des Pferdes überlassen wird oder ob darüber hinaus auch eine Verantwortung für die Eignung des Mitreiters übernommen wird. Dabei spielen das Können des Mitreiters, die Eigenheiten des Pferdes und die eigene Fachkunde eine wichtige Rolle.

Weitere rechtliche Grundlagen finden Sie im Bereich Pferderecht sowie speziell unter Online Vertragsservice Pferd.

Haftung für Mitreiter: Der konkrete Fall

Eine Pferdeeigentümerin sucht einen Mitreiter für ihr Pferd. Dabei stellt sich die Frage, ob sie für diesen Mitreiter haftet und worauf sie rechtlich achten muss.

Genau diese Frage wurde auch in der Kolumne „Recht gehabt?“ des NOEPS behandelt. Dort wird erklärt, dass bei einem Mitreiter im Wesentlichen die Regeln der Vermietung zur Anwendung kommen: Zur Originalquelle beim NOEPS.

Wann besteht eine Haftung für Mitreiter?

Nach der im NOEPS-Beitrag dargestellten Rechtslage muss der Mitreiter sein eigenes Können grundsätzlich selbst einschätzen. Wer sein Pferd einem Mitreiter überlässt, muss aber jedenfalls auf Eigenheiten des Pferdes hinweisen, um eine Haftung möglichst zu vermeiden.

Kommt es beim Probereiten oder im Gespräch zu dem Eindruck, dass der Mitreiter mit dem Pferd nicht gut zurechtkommt, kann daraus aber eine weitergehende Verantwortung entstehen.

Haftung für Mitreiter und die Einschätzung des reiterlichen Könnens

Im Regelfall darf ein zukünftiger Mitreiter das Pferd ausprobieren. Ist der Eigentümer dabei anwesend, gewinnt er einen eigenen Eindruck davon, wie der Mitreiter reitet und wie gut er mit dem Pferd harmoniert.

Fällt dabei auf, dass der Mitreiter mit dem Pferd nicht passend zurechtkommt, sollte darauf ausdrücklich hingewiesen werden. Wo genau die Grenze verläuft, ist laut NOEPS immer im Einzelfall zu beurteilen. Wenn Sie vertragliche Regelungen rund um die Nutzung eines Pferdes rechtlich absichern möchten, finden Sie weitere Informationen im Online Vertragsservice Pferd.

Wann ist die Haftung für Mitreiter besonders groß?

Eine Haftung ist nach dem NOEPS-Beitrag besonders dann möglich, wenn der Pferdeeigentümer selbst fachkundig ist, insbesondere wenn er Reitlehrer ist oder beruflich mit Pferden arbeitet. In diesem Fall kann er das Können anderer besser beurteilen und sich nicht bloß auf eine reine Vermietung berufen.

Reitet man gemeinsam mit dem Mitreiter aus, haftet man als Reitlehrer zudem dafür, eine für den Mitreiter passende Strecke auszuwählen, die keine besonderen Gefahren bereithält, etwa bellende Hunde oder heranlaufende Pferde auf Koppeln.

Was gilt bei minderjährigen Mitreitern?

Ist der zukünftige Mitreiter minderjährig, empfiehlt der NOEPS-Beitrag ausdrücklich, eine Mitreitvereinbarung mit den Eltern abzuschließen und alle wesentlichen Punkte mit diesen zu besprechen.

Bei Unklarheiten oder Besorgnis sollte die Suche nach einem passenden Mitreiter besser fortgesetzt werden, bis man überzeugt ist, dass der Mitreiter mit dem eigenen Pferd gut zurechtkommen wird. Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen rund um Pferde finden Sie auch unter Pferderecht.

Praxis-Tipp zur Haftung für Mitreiter

Wer einen Mitreiter für sein Pferd sucht, sollte die Fähigkeiten des Mitreiters realistisch einschätzen, auf Eigenheiten des Pferdes klar hinweisen und die Nutzung möglichst schriftlich regeln. Das gilt umso mehr, wenn ein Probereiten stattfindet oder gemeinsame Ausritte geplant sind.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man selbst fachkundig ist oder mit Minderjährigen arbeitet. Weitere passende Grundlagen und Vertragslösungen finden Sie unter Pferderecht und Online Vertragsservice Pferd.

Dieser Beitrag wurde auf Basis der Kolumne „Recht gehabt?“ des NOEPS aufbereitet. Der Originalbeitrag ist hier abrufbar: NOEPS – Recht gehabt? Hafte ich für meinen Mitreiter?.

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