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Pferdekauf Rücktritt wegen Krankheit

Recht gehabt - Kolumne von Pferderechtsanwältin Dr. Nina Ollinger

Pferd hustet nach dem Kauf? Erfahren Sie, wann ein Mangel vorliegt, wer was beweisen muss und ob Rücktritt, Preisminderung oder Kostenersatz möglich sind.

Pferdekauf Rücktritt wegen Krankheit: Kann ein Käufer ein Pferd zurückgeben, wenn es einige Wochen nach dem Kauf stark hustet? Diese Frage stellt sich in der Praxis häufig, wenn nach dem Pferdekauf gesundheitliche Probleme auftreten.

Gerade bei Husten oder Problemen mit der Lunge ist entscheidend, ob die Krankheit bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Nur dann können dem Käufer überhaupt Ansprüche gegen den Verkäufer zustehen.

Weitere rechtliche Grundlagen finden Sie im Bereich Pferderecht sowie speziell unter Pferdekauf Recht.

Pferdekauf Rücktritt wegen Krankheit: Der konkrete Fall

Ein Käufer stellt einige Wochen nach dem Kauf fest, dass das Pferd stark hustet. Seitens des Verkäufers wurde auf Probleme mit der Lunge nicht hingewiesen. Damit stellt sich die Frage, ob der Käufer das Pferd zurückgeben oder zumindest einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen kann.

Genau dieser Fall wurde auch in der Kolumne „Recht gehabt?“ des NOEPS behandelt. Dort wird erklärt, dass beim Pferdekauf insbesondere die Gewährleistung zu prüfen ist: Zur Originalquelle beim NOEPS.

Wann liegt beim Pferdekauf ein Mangel vor?

Bei einer Krankheit des Pferdes kommt es rechtlich darauf an, ob diese bereits bei der Übergabe vorhanden war. Entsteht die Erkrankung erst nach dem Verkauf und nach der Übergabe, haftet der Verkäufer grundsätzlich nicht.

Besteht die Krankheit hingegen schon im Zeitpunkt des Kaufs und lässt sich dies beweisen, kann ein rechtlicher Mangel vorliegen. Mehr zum rechtlichen Rahmen beim Kauf finden Sie auch unter Pferdekauf Recht.

Pferdekauf Rücktritt wegen Krankheit und die Beweislast

Kommt eine Krankheit innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe hervor, muss grundsätzlich der Verkäufer beweisen, dass die Krankheit nicht schon vor dem Verkauf bestanden hat. Das gilt nach der NOEPS-Kolumne aber nicht, wenn eine Erkrankung auch innerhalb kürzester Zeit entstehen kann.

Ist die Krankheit kurzfristig entstanden oder zeigt sie sich erst mehr als sechs Monate nach der Übergabe, muss der Käufer beweisen, dass das Pferd bereits bei der Übergabe krank war. Deshalb ist eine tierärztliche Abklärung besonders wichtig.

Wann sind Rücktritt, Preisminderung oder Kostenersatz möglich?

Zunächst muss tierärztlich geklärt werden, worauf der Husten tatsächlich zurückzuführen ist und ob die Krankheit schon im Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen haben kann. Erst dann lässt sich beurteilen, ob dem Käufer Ansprüche zustehen.

Je nach vereinbartem Verwendungszweck des Pferdes kann ein Rücktritt vom Vertrag denkbar sein. In anderen Fällen kommt eher eine Preisminderung in Betracht, also die Rückforderung eines Teils des Kaufpreises.

Alternativ können auch Tierarztkosten oder Pflegekosten zu ersetzen sein. Wenn Sie Verträge rund um den Pferdebereich rechtlich absichern möchten, finden Sie weitere Informationen im Online Vertragsservice Pferd.

Warum muss der Verkäufer beim Pferdekauf über Krankheiten aufklären?

Ist dem Verkäufer eine Krankheit oder Hustenanfälligkeit bekannt, sollte darüber unbedingt aufgeklärt werden. Nach der NOEPS-Kolumne wird diese Eigenschaft des Pferdes dann Vertragsinhalt.

Wird über einen bekannten Husten ordnungsgemäß aufgeklärt, kann der Käufer den Kaufvertrag aus genau diesem Grund später grundsätzlich nicht mehr angreifen. Auch deshalb sind klare vertragliche Regelungen beim Pferdekauf Recht besonders wichtig.

Praxis-Tipp zum Pferdekauf Rücktritt wegen Krankheit

Beim Pferdekauf sollten Gesundheitszustand, bekannte Vorbelastungen und der konkrete Verwendungszweck des Pferdes möglichst genau dokumentiert werden. Kommt es nach dem Kauf zu Husten oder anderen Symptomen, sollte frühzeitig eine tierärztliche Abklärung erfolgen.

Unklare Gesundheitsangaben führen im Pferdebereich schnell zu Streit über Gewährleistung, Rücktritt oder Preisminderung. Weitere Grundlagen finden Sie auch unter Pferderecht.

Dieser Beitrag wurde auf Basis der Kolumne „Recht gehabt?“ des NOEPS aufbereitet. Der Originalbeitrag ist hier abrufbar: NOEPS – Kolumne „Recht gehabt?“ Teil 22.

Pferdekauf Rücktritt wegen Krankheit