Darf man Reiter einfach filmen und online stellen? Erfahren Sie alles zum Recht am eigenen Bild im Reitsport und wann Aufnahmen erlaubt sind.
Recht am eigenen Bild beim Reiten: Darf man Reiterinnen und Reiter auf Turnieren oder im Training einfach filmen und die Aufnahmen anschließend im Internet veröffentlichen? Diese Frage stellt sich im Pferdesport immer häufiger, weil Smartphones heute überall dabei sind und Videos schnell aufgenommen und geteilt werden.
Gerade auf Turnieren, Abreiteplätzen oder im Rahmen von Trainingssituationen entstehen laufend Film- und Fotoaufnahmen. Rechtlich ist jedoch zu unterscheiden, ob bloß gefilmt wird oder ob das Material später auch veröffentlicht wird. Spätestens wenn Aufnahmen in sozialen Medien landen, auf denen einzelne Reiterinnen oder Reiter klar erkennbar sind, stellt sich die Frage nach dem Recht am eigenen Bild und nach möglichen Ansprüchen der Betroffenen.
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Recht am eigenen Bild beim Reiten: Was rechtlich zu beachten ist
Ein aktueller Beitrag der Pferderevue zeigt deutlich, wie sensibel dieses Thema im Reitsport geworden ist. Dort wird beschrieben, dass nicht nur professionelle Medienunternehmen filmen, sondern auch Zuschauerinnen und Zuschauer regelmäßig zum Smartphone greifen und Aufnahmen später online stellen. Genau darin liegt oft das eigentliche Problem: Nicht jede Aufnahme, die gemacht wird, darf auch ohne Weiteres veröffentlicht werden.
„Betroffene Reiter können eine Unterlassungs- oder Beseitigungsklage erheben, Schadenersatzansprüche geltend machen sowie die Herausgabe oder auch die Vernichtung des Video- und Fotomaterials verlangen.“
Den vollständigen Beitrag finden Sie hier: Gefilmt – wider Willen? (Pferderevue).
Filmen auf Turnieren, Social Media und das Hausrecht der Veranstalter
Ob Filmen im Einzelfall zulässig ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt zunächst, ob es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt und ob der Veranstalter eigene Regeln zum Fotografieren und Filmen aufgestellt hat. Veranstalter verfügen über ein Hausrecht und können daher Vorgaben für das Verhalten auf dem Gelände machen. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert nicht nur einen Platzverweis, sondern unter Umständen auch rechtliche Folgen, wenn durch eine Veröffentlichung ein Schaden entsteht.
Besonders heikel wird es, wenn Aufnahmen ungefragt auf Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook veröffentlicht werden. Dort verbreiten sich Videos schnell, werden kommentiert, weitergeteilt und bleiben oft dauerhaft sichtbar. Gerade im Pferdesport kann das schwerwiegende Folgen haben, etwa wenn aus kurzen Ausschnitten Vorwürfe gegen Reiterinnen oder Reiter abgeleitet werden, ohne dass der gesamte Zusammenhang erkennbar ist. Neben dem Recht am eigenen Bild können dabei auch datenschutzrechtliche Fragen eine Rolle spielen.
Hinzu kommt, dass es im internationalen Turniersport teils eigene Vorgaben zu Filmrechten gibt. Auch deshalb sollte nie vorschnell davon ausgegangen werden, dass jede Aufnahme automatisch erlaubt ist oder ohne Weiteres veröffentlicht werden darf.
Welche Rechte betroffene Reiterinnen und Reiter haben
Wer ungefragt gefilmt oder online dargestellt wird, muss das nicht einfach hinnehmen. Je nach Sachverhalt können Betroffene gegen die Veröffentlichung vorgehen und verlangen, dass rechtswidrige Inhalte entfernt werden. Auch Unterlassungsansprüche, Schadenersatzforderungen sowie Ansprüche auf Herausgabe oder Vernichtung von Video- und Fotomaterial können in Betracht kommen.
Für die Praxis bedeutet das: Wer im Pferdebereich filmt oder fotografiert, sollte immer genau prüfen, ob eine Zustimmung vorliegt und ob eine spätere Veröffentlichung tatsächlich zulässig ist. Umgekehrt sollten Reiterinnen und Reiter ihre Rechte kennen und bei problematischen Aufnahmen nicht zu lange zuwarten. Weitere rechtliche Konflikte im Pferdebereich finden Sie auch hier: Wegerecht über Pferdekoppel.
Dieser Beitrag nimmt Bezug auf den Artikel der Pferderevue „Gefilmt – wider Willen?“.
